Die Ausbildung darf frühestens mit 16,5 Jahren erfolgen (max. 17 Jahre und 9 Monate), die theoretische Prüfung kann man maximal drei Monate, die praktische Prüfung maximal ein Monat vor dem 17. Geburtstag, ablegen.
Nach erfolgreicher Ausbildung erhält man ab dem 17. bis zum 18. Lebensjahr eine Prüfungsbescheinigung, die für das gesamte Bundesgebiet und auch in Österreich gilt. (Tipp fürs Fahren in Österreich: unbedingt die KFZ-Versicherung darüber informieren!) Ab dem 18. Lebensjahr muss man dann, wenn nichts vorgefallen ist, den regulären Führerschein beantragen.
In unserer Fahrschule kostet der Führerschein ab 17 Jahren KEINEN AUFPREIS für die reguläre Fahrausbildung!
Mehrkosten durch das Amt belaufen sich bei zwei Begleitpersonen auf ca. € 20,-
Bis zum 18. Geburtstag muss bei jeder Autofahrt eine Begleitperson im Auto anwesend sein, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
- mind. 30 Jahre
- mind. 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnisklasse B
- max. 1 Punkt in Flensburg
Die Begleitperson soll beratend und unterstützend zur Seite stehen, darf aber nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen, denn die Begleitperson übernimmt KEINE AUSBILDUNGSFUNKTION!
Die Begleitpersonen sind bei der Anmeldung zu benennen und werden mit folgenden Unterlagen beim Landratsamt angemeldet:
- Kopie vom Führerschein
- Kopie vom Personalausweis oder Reisepass
Es gibt keine zahlenmäßige Beschränkung für Begleitpersonen. Jedoch kostet jede Begleitperson, die auf deiner Prüfungsbescheinigung eingetragen wird beim Amt eine Gebühr von 9,- €.
Der Fahranfänger hat dieselben Pflichten wie jeder normale Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis. Er trägt die volle Verantwortung als Fahrzeugführer.
Fährt man ohne Begleiter, werden:
- die Fahrerlaubnis entzogen
- etwa 150,- € Bußgeld erhoben
- Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen
- eine Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, welches mit Kosten verbunden ist