STARTE JETZT MIT DEINEN FÜHRERSCHEIN!

BF17

Mit 16 1/2 kann's losgehen!

Du kannst mit 16,5 Jahren beginnen, somit hast du viel mehr Zeit für den Führerschein!
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Die Prüfungen in der Fahrschule kolidieren nicht mit deinen Prüfungen in der Schule!
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Im Rahmen der BF17-Aktion, hast du die Möglichkeit bei Schnee, Regen und Matsch zu fahren!
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Durch die Anwesenheit einer Begleitperson kannst Du Dich sicher fühlen!
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Mit Hilfe deiner Begleitung lernst du, verschiedene Situationen beim Fahren besser zu bewerten!
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Wenn du deine Fahrerlaubnis ab 17 hast, kannst du dir für dein Moped oder Mofa den Kartenführerschein ausstellen lassen!
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Wenn du dann ab 18 alleine Fährst, ist dein Unfallrisiko deutlich geringer!
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Wenn du deinen Führerschein mit 17 machst, endet deine Probezeit mit 19, anstatt mit 20 Jahren!
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Viele Versicherungen bieten einen reduzierten Tarif für ehemalige BF17-Teilnehmende An!
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Wichtige Infos im Überblick

Die Ausbildung darf frühestens mit 16,5 Jahren erfolgen (max. 17 Jahre und 9 Monate), die theoretische Prüfung kann man maximal drei Monate, die praktische Prüfung maximal ein Monat vor dem 17. Geburtstag, ablegen.

Nach erfolgreicher Ausbildung erhält man ab dem 17. bis zum 18. Lebensjahr eine Prüfungsbescheinigung, die für das gesamte Bundesgebiet und auch in Österreich gilt. (Tipp fürs Fahren in Österreich: unbedingt die KFZ-Versicherung darüber informieren!) Ab dem 18. Lebensjahr muss man dann, wenn nichts vorgefallen ist, den regulären Führerschein beantragen.

In unserer Fahrschule kostet der Führerschein ab 17 Jahren KEINEN AUFPREIS für die reguläre Fahrausbildung!

Mehrkosten durch das Amt belaufen sich bei zwei Begleitpersonen auf ca. € 20,-

Begleitpersonen

Bis zum 18. Geburtstag muss bei jeder Autofahrt eine Begleitperson im Auto anwesend sein, die folgende Voraussetzungen erfüllt:

- mind. 30 Jahre
- mind. 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnisklasse B
- max. 1 Punkt in Flensburg

Die Begleitperson soll beratend und unterstützend zur Seite stehen, darf aber nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen, denn die Begleitperson übernimmt KEINE AUSBILDUNGSFUNKTION!

Die Begleitpersonen sind bei der Anmeldung zu benennen und werden mit folgenden Unterlagen beim Landratsamt angemeldet:

- Kopie vom Führerschein
- Kopie vom Personalausweis oder Reisepass

Es gibt keine zahlenmäßige Beschränkung für Begleitpersonen. Jedoch kostet jede Begleitperson, die auf deiner Prüfungsbescheinigung eingetragen wird beim Amt eine Gebühr von 9,- €.

Was ist, falls etwas "passiert"?

Der Fahranfänger hat dieselben Pflichten wie jeder normale Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis. Er trägt die volle Verantwortung als Fahrzeugführer.

Fährt man ohne Begleiter, werden:
- die Fahrerlaubnis entzogen
- etwa 150,- € Bußgeld erhoben
- Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen
- eine Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, welches mit Kosten verbunden ist